20.04.10

Direktvergaberegelung bis Ende 2011 verlängern?

Mit der für Kleinunternehmen günstigen Schwellenwerteverordnung 2009 vom 29.04.2009 (BGBl II Nr 125/2009) wurden die Werte ab dem ein Auftraggeber ausschreiben muss für die Durchführung von Direktvergaben, Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung und für nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung per 01.05.2009 angehoben.

Wie hoch sind die Schwellenwerte derzeit?
  • Direktvergaben bis zu einem geschätzten Auftragswert von EUR 100.000 (netto)
  • Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis EUR 100.000 (netto)

  • Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis EUR 100.000 (netto)

Die Vor- und Nachteile der Novelle werden, wie es bei einem komplexen rechtlichen Thema wie dem Vergaberecht häufig der Fall ist, kontrovers diskutiert. Angesichts höherer durchschnittlicher Werte im Baubereich hält sich die Begeisterung bei größere Unternehmen dieser Branche in Grenzen. Kleinere Unternehmen im Bereich von Dienstleistungen und Lieferungen haben jedoch deutlich profitiert.

Die Verordnung ist bis 31. Dezember 2010 befristet. Ob sie verlängert wird, ist unsicher. Die Vergabeexperten der Arbeitsgruppe öffentliche Beschaffung der Fachgruppe UBIT bei der Wirtschaftskammer Wien erachten die Weiterführung der erhöhten Schwellenwerte jedoch als sinnvoll. Vor allem klein- und mittelständische Unternehmen profitieren davon. Die letzte Entscheidung fällt aber nicht in Österreich sondern in Brüssel.